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Therapie für Erwachsene und Paare

Ablauf

 

Einzeltherapie für gesetzlich Versicherte

Zunächst findet ein Erstgespräch, die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde statt. Diese dient dem Kennenlernen, einer ersten Klärung des Anliegens und der professionellen Einschätzung, ob eine ambulante Psychotherapie sinnvoll erscheint oder ggf. anderweitige Hilfen notwendig sind. Zudem erläutert der Therapeut seine Arbeitsweise. Wichtig ist im Erstgespräch zu prüfen, ob man sich bei dem Therapeuten wohl fühlt, sozusagen die „Chemie“ stimmt und man sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen kann.

 

Anschließend finden bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Diese dienen neben dem weiteren Kennenlernen der Diagnostik, der Erhebung prägender biographischer Erfahrungen, der Erarbeitung von Therapiezielen und der Erstellung eines Therapieplanes. Im Anschluss kann eine Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

 

Eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen, mit der Möglichkeit auf Verlängerung. In welchem Umfang die Therapie beantragt wird bespricht der Therapeut abhängig der Problemstellung individuell mit Ihnen.

 

In dringenden Fällen kann vor Beantragung einer regulären Psychotherapie mit einer Akutbehandlung im Umfang bis zu 12 Sitzungen begonnen werden. Diese werden auf eine später beantragte Therapie angerechnet.

Die Sitzungen finden in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils 50 Minuten.

Einzeltherapie für privat Versicherte oder Selbstzahler

Bei privatversicherten Patient:innen wird direkt mit 5 probatorischen Sitzungen begonnen. Danach kann eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden. Bei Selbstzahler:innen gibt es die größte Freiheit. Sitzungen werden nach Bedarf vereinbart.

Paartherapie

Es findet zunächst ein Gespräch zum Kennenlernen und zur Klärung der Thematik statt. Danach kann das Paar entscheiden ob es eine Therapie beginnen möchte. Die Sitzungsdauer einer Paartherapie beträgt im Normalfall 60 Minuten.

Kosten​

 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Störung bei gesetzlich versicherten Patient:innen von der Krankenkasse übernommen.

 

Bei Privatversicherten kann bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung meist die Kostenübernahme bei der Krankenversicherung/Beihilfe beantragt werden. Je nach Krankenkasse werden u.U. nicht die vollen Kosten getragen. Klären Sie bitte vor der Therapie die Möglichkeiten der Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe ab.

Sie erhalten von uns eine Rechnung über die durchgeführten Leistungen, die Sie zunächst selbst begleichen.

 

Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen wird nach der Gebührenordnung für Psychotherpeuten (GOP) abgerechnet.

Paartherapie

Paartherapien sind Selbstzahlerleistungen. Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherpeuten (GOP). Auf Anfrage erhalten Sie eine genaue Aufstellung der Kosten.

Therapie für Kinder und Jugendliche

Ablauf

Für gesetzlich Versicherte

Zu Beginn finden erste Gespräche für ein Kennenlernen, sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden statt. Dabei wird abgewogen, ob eine ambulante Verhaltenstherapie oder eine andere Hilfe eine passende Unterstützung bietet. Je nach Alter findet die erste Sitzung nur mit den Eltern, mit allen gemeinsam oder nur mit dem/der Patient:in statt.

Danach schließen bis zu 6 probatorische Sitzungen an, bei denen es um Diagnostik und ein tieferes Kennenlernen geht. In dieser Phase kommen auch verschiedene Fragebogen- und ggf. Testverfahren zum Einsatz, um eine möglichst passgenaue Behandlung zu planen. Am Ende der probatorischen Sitzungen wird über Diagnose(n) und therapeutisches Vorgehen aufgeklärt. Anschließend kann die ambulante Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Eine Kurzzeittherapie umfasst insgesamt 24 Einzelsitzungen (zzgl. 6 Bezugspersonensitzungen). ​Eine Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen (zzgl. 15 Bezugspersonensitzungen) und kann unter Umständen nochmals um 20 Einzelsitzungen (zzgl. 5 Bezugspersonensitzungen) verlängert werden kann.

Die Sitzungen finden in wöchentlichem Abstand statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Bezugspersonensitzungen finden nach Absprache statt.

Einzeltherapie für privat Versicherte oder Selbstzahler

Bei privatversicherten Patient:innen wird direkt mit 5 probatorischen Sitzungen begonnen. Danach kann eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden. Bei Selbstzahlern gibt es die größte Freiheit. Sitzungen werden nach Bedarf vereinbart.

Kosten​

 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Störung bei gesetzlich versicherten Patient:innen von der Krankenkasse übernommen.

 

Bei Privatversicherten kann bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung meist die Kostenübernahme bei der Krankenversicherung/Beihilfe beantragt werden. Je nach Krankenkasse werden u.U. nicht die vollen Kosten getragen. Klären Sie bitte vor der Therapie die Möglichkeiten der Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe ab.

Sie erhalten von uns eine Rechnung über die durchgeführten Leistungen, die Sie zunächst selbst begleichen.

 

Für Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen wird nach der Gebührenordnung für Psychotherpeuten (GOP) abgerechnet.

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